Der Ortsbeirat hat in der Sitzung vom 09.02.2026 über den aktuellen Sachstand zum Thema „Neubau Hochbehälter“ informiert:
Bauzeitenplan:
Baukostenentwicklung:

Veranlagungsfläche und Beitragsberechnung:
Die Veranlagungsfläche und Beitragsberechnung erfolgt nach § 13 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Neustadt (Hessen)
Demnach ergibt sich die Veranlagungsfläche durch Vervielfachen der Grundstücksfläche (§ 14) mit dem Nutzungsfaktor (§§ 15 bis 18).
Nutzungsfaktoren sind zum Beispiel:
• für eingeschossige Bebaubarkeit = 1,0
• für zweigeschossige Bebaubarkeit = 1,25
• für Garagen und Stellplätze = 0,5
• für Kleingärten u. ä. = 0,25
Die Veranlagungsfläche berechnet sich wie folgt: Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor
Die Beitragsberechnung berechnet sich wie folgt: Veranlagungsfläche x Beitragssatz
Bei Unklarheiten und individuellen Fragen bitte Kontakt zur Stadtkasse aufnehmen.
Bescheide und Ratenzahlungen:
Die Bescheide über die individuellen Veranlagungen werden voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 an die Grundstückseigentümer versendet.
Der Wasserbeitrag wird in 4 Raten erhoben:
01.05.2026
01.11.2026
01.05.2027
01.10.2027
Bei Bedarf sind Einzelfallregelungen möglich.
Auch mit dem vorliegendem Ausschreibungsergebnis können unverhergesehene Arbeiten anfallen und Kosten verursachen.
Um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden, werden für die ersten zwei Ratenzahlungen der alte Beitragssatz von 3,58€ / m² berechnet.
Die Korrektur der Beitragsberechnung erfolgt dann nach Vorliegen aller Kosten und Rechnungen ab der dritten Ratenzahlung.
Bei Fragen können die Grundstückseigentümer Kontakt mit Ortsvorsteher, Ortsbeirat oder der Stadtverwaltung aufnehmen.
Im Namen des Ortsbeirates,
Martin Naumann
Ortsvorsteher von Speckswinkel
